§ 14 (KitaFöG) - Auszug
Elternbeteiligung

In Tageseinrichtungen ist die Zusammenarbeit des Fachpersonals mit den Eltern zu gewährleisten. Die Fachkräfte sind verpflichtet, die Eltern regelmäßig über die Entwicklung ihrer Kinder in der Tageseinrichtung zu informieren.

Die Eltern sind in Fragen der Konzeption und deren organisatorischer und pädagogischer Umsetzung in der Arbeit der Tageseinrichtungen zu beteiligen. Hierzu gehören auch Maßnahmen oder Entscheidungen, die zu finanziellen Belastungen der Eltern führen. Die Fachkräfte erörtern mit den Eltern die Grundlagen, Ziele und Methoden ihrer pädagogischen Arbeit.

So sieht der Gesetzgeber die Rechte für Eltern in der Kita. Was genau unter Beteilung zu verstehen ist, bleibt weitestgehend offen.

In den nachfolgenden Videos werden Beispiele genannt, wie diese Beteiligung konkret aussehen kann. Diese Beispiele werden in Kita mit funktionierender Elternarbeit auch angenommen und umgesetzt.